Rechtliches / Politisches

Um die Umwelt zu schützen, ist konsequentes eRecycling unabdingbar. Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) die Basis geschaffen, das eRecycling in der Schweiz zu organisieren.


Effizient und wettbewerbsgerecht

Dank des sogenannten vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB), welche bereits beim Kauf eines elektrischen oder elektronischen Geräts entrichtet wird, kann in der Schweiz nachhaltiges eRecycling wettbewerbsgerecht finanziert werden. Gleichzeitig kann so das eRecycling auch einfach und effizient gewährleistet werden – ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte werden sowohl von Herstellern, Importeuren, vom Handel und den Sammelstellen ohne zusätzliche Kosten zurückgenommen und dem eRecycling-Kreislauf zugeführt.


VREG – Die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten

Seit dem 1. Januar 2022 ist die VREG in Kraft (vgl. Gesetzestext VREG). Sie regelt den Umgang mit ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Händler und Händlerinnen sind verpflichtet, Altgeräte Ihres Produktesortiments kostenlos zurückzunehmen und einem fachgerechten e-Recycling zuzuführen. Dank dem System von SENS eRecycling wird diese gesetzliche Auflage einfach und effizient gehandhabt und umgesetzt.

Konsumentinnen und Konsumenten können ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte einfach und kostenlos bei Herstellern, Händlern und Importeuren sowie bei allen Sammelstellen zurückgeben. Hersteller, Händler und Importeure melden sich bei SENS eRecycling an, erstellen einen Abholauftrag, und die ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräte werden abgeholt. SENS eRecycling gewährleistet damit einen kundenfreundlichen und praxisnahen Service.


vRB – Der vorgezogene Recyclingbeitrag

Die Finanzierung der Verwertung von elektrischen und elektronischen Geräten ist dank der Einführung des vorgezogenen Recyclingbeitrags (vRB) gesichert. Damit leistet das System von SENS eRecycling mitsamt allen Partnern einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung. Dies alles ist möglich, weil Konsumenten und Konsumentinnen dieses System akzeptieren und beim Neukauf eines elektrischen oder elektronischen Gerätes einen Recyclingbeitrag leisten. Wie viel, das hängt von der Geräteart und dem Gewicht ab. Jedes Jahr werden die vRB-Tarife von der vRB-Kommission neu beurteilt, damit kein Kunde und keine Kundin zu viel bezahlen muss.


VREG vs. vRB

Während die VREG als Gesetzesbasis das Grundprinzip umfasst, regelt der vorgezogene Recyclinbeitrag (vRB) die Finanzierung der anfallenden Kosten.