10 Rappen für die Umwelt
Soviel kostet das Recycling von E-Zigaretten
Der vorgezogene Recyclingbetrag (vRB) ist eine Konsumentengebühr, die Schweizer Hersteller, Importeure und Verkäuferinnen freiwillig auf ihre Elektrogeräte erheben, um die Sammlung, den Transport und umweltgerechte Entsorgung der Geräte zu finanzieren. Damit sorgen sie dafür, dass wertvolle Rohstoffe wiederverwertet werden und Schadstoffe nicht in die Umwelt gelangen.
Alle E-Zigaretten – ob Mehrweg- oder Einweg – sind elektrische Geräte und unterliegen in der Schweiz der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Hersteller, Importeure und Händlerinnen sind deshalb gesetzlich verpflichtet, alle Arten von ausgedienten E-Zigaretten inklusive deren Zubehör zurückzunehmen. Seit dem 1. Juli 2023 bietet SENS eRecycling und die SVTA ihren Mitgliedern mit der Branchenlösung E-Zigarette ein Rücknahmesystem an, um diese gesetzlichen Auflagen einfach und unkompliziert zu erfüllen.
10 Rappen für die umweltgerechte Entsorgung
Hersteller, Importeure und Händlerinnen, die sich an der Branchenlösung E-Zigarette beteiligen, erheben freiwillig einen vorgezogenen Recyclingbetrag (vRB) auf den Kaufpreis ihrer Produkte. Dieser beträgt aktuell 10 Rappen für Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten sowie Akkuträger mit Akkus. In beiden Tarifen ist bereits die obligatorische VEG (vorgezogene Entsorgungsgebühr) von 0.05 CHF enthalten. Sie wird von der Inobat erhoben. Entsprechend kostet der vRB für Akkuträger ohne Akku nur 5 Rappen. Der vorgezogene Recyclingbetrag kann als Ganzes den Konsument:innen übertragen werden. Er darf jedoch nicht als Marketinginstrument in der Preispolitik eingesetzt werden.
vRB-Tarife entsprechend der Gerätetypen
10 Rappen für die Sammlung, den Transport und die Sensibilisierung der Konsument:innen
Für die 10 Rappen (den vRB SENS) pro E-Zigarette oder Akkuträger organisiert SENS eRecycling in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post die Sammlung ab den Verkaufsstellen und kümmert sich um den Transport ab den Sammelstellen zu den Recyclingbetrieben. Gleichzeitig prüft sie, dass diese die E-Zigaretten fachgerecht recyceln, also Rohstoffe wie Lithium, Kobalt oder Aluminium wieder zurück in den Wertstoffkreislauf zurückfliessen und Schadstoffe sicher entfernt werden. Ebenfalls in den 10 Rappen eingeschlossen sind die schweizweite Kommunikation und Sensibilisierung der Konsument:innen und Konsumenten zum Recycling von E-Zigaretten (siehe Abbildung). Denn viele wissen nicht, dass in E-Zigaretten ein Akku steckt und deshalb separat entsorgt werden muss. Damit jedoch künftig 50% der verkauften E-Zigaretten in den Recyclingprozess zurückfliessen, und damit das gemeinsame Ziel von SENS eRecycling und ihren Partner:innen erreicht werden kann, ist es zentral, dass jeder Konsument und jede Konsumentin weiss, dass E-Zigaretten Elektrogeräte sind und wo er oder sie ihre Vapes fachgerecht entsorgen kann.
Der Finanzfluss der Branchenlösung im Überblick
In der Aufbauphase der Branchenlösung wurde der vRB so angesetzt, dass eine Zunahme des Fonds erfolgen kann. Überschüsse werden von SENS E-Recycling im Fonds «E-Zigaretten» für die später anfallenden Mengen an ausgedienten E-Zigaretten gesammelt.
Werden Sie ein Vape Recycler
Seit dem 1. Juli 2023 können sich Hersteller, Importeure und Händlerinnen freiwillig der Branchenlösung E-Zigarette anschliessen. Mit ihr stellen SENS eRecycling und die Swiss Vape Trade Association (SVTA) die umweltgerechte Entsorgung von E-Zigaretten in der Schweiz sicher. Gemeinsam wollen sie 50% der verkauften E-Zigaretten sammeln und dem Recycling zuführen. Schliessen Sie sich an und werden auch Sie ein Vape-Recycler!