Allgemeine Geschäftsbedingungen Electro Recycling Bag

Version April 2024

Wir freuen uns, dass Sie von der Stiftung SENS mit Sitz in Zürich (nachfolgend «SENS») Produkte oder Dienstleistungen nutzen und danken Ihnen für das Vertrauen. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen der SENS und der Person, Gesellschaft oder Organisation (nachfolgend «Kundin/Kunde»), bei einer Bestellung eines Electro Recycling Bags als vereinbart.

1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistung «Electro Recycling Bag» der SENS für das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Für das Rechtsverhältnis zwischen der SENS und der Kundin/dem Kunden sind ausschliesslich die AGB von SENS anwendbar. Diese bilden integrierender Vertragsbestandteil der Leistungen. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Angebot
Das Angebot «Electro Recycling Bag» richten sich ausschliesslich an Kundinnen und Kunden mit Sitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Es ist unverbindlich.

3. Annahme
Der Vertrag zwischen der Kundin/dem Kunden und SENS kommt erst durch einen Auftrag (Offerte) der Kundin/des Kunden und dessen Annahme mittels Auftragsbestätigung der SENS zustande. Der Auftrag der Kundin/des Kunden kann nur online erfolgen.

4. Vertragsgegenstand
SENS verpflichtet sich, der Kundin/dem Kunden die im Vertrag versprochenen Leistungen zu erbringen. Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, die Leistung anzunehmen und den vereinbarten Preis zu bezahlen.

5. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt innert der vereinbarten Frist. Diese beträgt in der Regel zwei Wochen ab Bestellungseingang. Bei fehlendem Lagerbestand erfolgt die Lieferung innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfrist. Bei Lieferverzug stehen der Kundin/dem Kunden keinerlei Ersatzansprüche zu. Für grosse Stückzahlen werden die Lieferfristen in Absprache zwischen der Kundin/dem Kunden und SENS festgelegt. Beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die SENS nicht zu verantworten hat, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Unfälle, Krankheiten, erhebliche Betriebsstörungen oder Arbeitskonflikte, verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung in entsprechender Dauer. Die Kundin/der Kunde wird von SENS bezüglich Lieferverzögerungen informiert.

6. Verzug
Gerät SENS in Verzug, setzt die Kundin/der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung an. Erfüllt SENS bis zum Ablauf dieser Nachfrist die Leistung nicht, kann die Kundin/der Kunde bei unverzüglicher Erklärung, vom Vertrag zurücktreten. Die Kundin/der Kunde hat bei einem Verzug von SENS keinen Anspruch auf Schadenersatz.

7. Änderung oder Stornierung der Bestellung
Übermittelte Bestellungen können nur mit Zustimmung von SENS nachträglich geändert oder storniert werden. Die Kosten für den Rückversand der Elektro Recycling Bags gehen vollumfänglich zu Lasten der Kundin/des Kunden.

8. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer. Die Verpackungs- und Transportkosten sind im Preis inbegriffen. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommunizierten Preise. Änderungen der Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9. Zahlungsbedingungen
Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich bei Abschluss der Bestellung den Rechnungsbetrag mit Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Twint über den Zahlungsdienstleiter von SENS ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen und Gebühren zu bezahlen.

10. Übergang der Gefahr auf die Kundin/den Kunden
Sobald die Sache von SENS zum Versand abgegeben wird, gehen Nutzen und Gefahr auf die Kundin/den Kunden über.

11. Retournierung
Die Kundin/der Kunde ist dazu verpflichtet, das Sammelgebinde (Electro Recycling Bag) an SENS zu retournieren. Das Sammelgebinde (Electro Recycling Bag) kann die Kundin/der Kunde entsprechend der Anleitung auf dem Begleitschreiben kostenlos mit der Schweizerischen Post an SENS zurücksenden.

12. Gewährleistung
Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und/oder Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt, an SENS schriftlich mitzuteilen. Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar durch schlechtes Material, fehlerhaftes Design oder mangelhafte Ausführung verursacht worden sind, so z.B. nicht sachgemässe Anwendung, natürliche Abnutzung, mangelhafte Wartung, Umwelteinflüsse usw. Wandelung, Minderung und der Ersatz eines direkten, indirekten Schadens oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

13. Eigentum
Sobald die Schweizerische Post den individuellen Strichcode des deponierten Electro Recycling Bags einliest, geht das Eigentum des Elektrogerätes/Materials mit sämtlichen Ansprüchen an die SENS über. Das Sammelgebinde (Elektro Recycling Bag) bleibt jederzeit Eigentum von SENS.

14. Haftung
Die Haftung von SENS und ihren Erfüllungsgehilfen gegenüber der Kundin/dem Kunden beschränkt sich auf die in diesen Bestimmungen geregelten vertraglichen Pflichten. In jedem Fall ist die Haftung von SENS auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird vollumfänglich ausgeschlossen.

SENS und ihre Erfüllungsgehilfen haften insbesondere nicht für entgangene Gewinne, indirekte Schäden, Folgeschäden, Verlust oder Beschädigung von Daten und Ansprüche Dritter. Für allfällige Verzögerungen und Verspätungen, gleich welcher Ursache, bei der Abholung und Ablieferung der Güter, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Die Kundin/der Kunde haftet für seine eigenen Fehler und Versäumnisse, insbesondere für alle Folgen und Mehraufwände aus (i) einer Verpackung, die den Anforderungen des Transportes nicht entspricht, (ii) oder an den Gütern selbst, insbesondere für Güter, die aufgrund ihrer Eigenschaften gar nicht oder nur unter besonderen Bedingungen angenommen werden, oder deren Behandlung besonderen Vorschriften unterliegen. (iii) Weiter haftet die Kundin/der Kunde für entstandene Schäden, welche durch die Deponierung entstehen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.