SENS

Tarif- und Geräteliste als verbindliche Zuteilung


Armbanduhren und Leuchten

Tarif- und Geräteliste als verbindliche Zuteilung

In letzter Zeit haben wir eine Unsicherheit bei der Deklaration von Armbanduhren und Leuchten festgestellt und möchten hier Klarheit schaffen. Grundsätzlich gilt für die Zuteilung der Geräte immer unsere vRG-Tarif- und Geräteliste.

Armbanduhren werden ausschliesslich bei SENS eRecycling in der entsprechenden Gewichtskategorie gemeldet. Diese Regelung gilt auch für Leuchten mit Batterien.
 
Geräte (Artikel) mit Batterien in einer Verpackungseinheit werden somit immer bei SENS eRecycling gemeldet und in der entsprechenden Gewichtskategorie deklariert. Dies ist so mit Inobat abgesprochen.
 
Die aktuelle Version der vRG-Tarif- und Geräteliste wird Ihnen einmal im Jahr zugestellt und ist jederzeit hier abrufbar.

Wir sind stets bestrebt, Ihnen eine umfassende Dienstleistung im Umfeld der verschiedenen Abgabe- und Meldepflichten anzubieten. Dabei ist uns wichtig, dass der Aufwand für unsere Vertragspartner niedrig bleibt.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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