Entwicklung

Motion eRecycling angenommen


Bundesrat muss bestehendes System optimieren

Die abgeänderte Motion «Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten» (17.3636) wurde am 29. September 2018 vom Parlament angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, «ein optimiertes System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten zeitnah umzusetzen».

Die Motion lässt offen, wie die Optimierung erfolgen soll. Der Ständerat und die Branche sprechen sich klar für ein Grundsatzobligatorium aus. Die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard hat im Ständerat nicht Stellung bezogen, hatte aber früher für ein Vollobligatorium votiert. Der Sprecher der Umweltkommission im Ständerat, Beat Vonlanthen (CVP FR), betonte zu Handen der Regierung, dass freiwilligen Rücknahmeysteme weiterzuführen sind und es gezielte Optimierungen braucht. Ein Vollobligatorium sei nicht der nächste Schritt, sondern die «Ultimo Ratio». «Das Spielen der Marktmechanismen ist der grosse Vorteil des Grundsatzobligatoriums gegenüber einem Vollobligatorium», erklärte der Freiburger Ständerat in der Ratsdebatte.

Ständerat Hannes Germann (SVP SH), Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes schloss sich dem Vorredner an: «Das bestehende System ist zu verbessern, wobei alle Akteure von den Systembetreibern, den kommunalen Sammelstellen, den Transporteuren bis zu den Recyclern ihre Hausaufgaben machen müssen.»

Als nächster Schritt wird erwartet, dass das UVEK alle Akteure einladen wird. Eine Optimierung des Systems soll gemeinsam ausgearbeitet werden. Gemäss der Motion «ist sicherzustellen, dass auch Online-Händler und Importeure das System in der Schweiz nicht mehr unterlaufen können. Dabei soll der Vollzug primär privatrechtlich und der administrative Aufwand möglichst gering sein.»

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