Ab ins Recycling: Wenn quecksilberhaltige Lampen den Geist aufgeben

Seit August 2023 ist es definitiv: Leuchtstofflampen dürfen in der Schweiz nicht mehr hergestellt oder importiert werden. Sie enthalten Quecksilber – ein Schwermetall, das Mensch und Umwelt schadet. Doch keine Angst: alte Lampen müssen nicht sofort ersetzt werden. Sie können warten, bis sie von selbst den Geist aufgeben. Dann aber gehören sie unbedingt ins Recycling. Wieso, das erklären wir hier.

2009 wurde die Glühbirne verboten. Der Grund: sie benötigt viel zu viel Strom. Jetzt erfahren Leuchtstofflampen und Energiesparlampen dasselbe Schicksal. Nicht allein wegen ihrer Effizienz. Der Hauptgrund ist: Sie enthalten Quecksilber, das Mensch und Natur grossen Schaden zuführen kann, wenn Dämpfe durch Bruch oder Beschädigung der Lampen in die Umwelt gelangen. Die Schweiz hat deshalb analog zur EU sämtliche quecksilberhaltigen Leuchtmittel per 25. August 2023 verboten. Alternativen gibt es mittlerweile genug: Längst hat die moderne LED-Technik den Beleuchtungsmarkt erobert. Leuchtdioden gelten als doppelt so effizient wie Sparlampen und somit als Lichttechnik der Zukunft.

100 Millionen Stück fürs Recycling

Trotz Import- und Herstellungsverbot müssen Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen, wie sie auch oft genannt werden, nicht sofort aus sämtlichen Leuchten herausgeschraubt werden. Vielmehr sollen sie noch so lange weiterbrennen, bis sie altersbedingt von selbst löschen. Auch Händlerinnen und Händler dürfen ihre Lagerbestände weiterhin verkaufen. Und so werden die quecksilberhaltigen Lampen die Recyclingbranche noch lange beschäftigen: Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt sind aktuell immer noch 100 Mio. Stück in der Schweiz im Umlauf. Da vor allem Energiesparlampen sehr lange halten, wird es noch Jahre dauern, bis alle am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind und dem Recycling zugeführt werden.

Bei Glasbruch kann das Quecksilber austreten. Besondere Vorsicht ist also im Umgang mit ausgedienten Leuchtstoffröhren geboten.

Zurück zu den Verkaufs- oder Sammelstellen

Wegen des hochgiftigen Schwermetalls dürfen quecksilberhaltige Lampen auf keinen Fall im Hauskehricht entsorgt werden. Zu gross ist das Risiko, dass giftige Dämpfe entweichen, die Mensch und Natur schaden. Leuchtstofflampen gehören deshalb zurück zu den Verkaufsstellen oder können auf offiziellen SENS-Sammelstellen entsorgt werden. Dort werden sie dem Recycling zugeführt und in ihre Bestandteile zerlegt: Aluminium und Glas werden nahezu zu 100% wiederverwertet. Das Quecksilber wird in einem speziellen Verfahren von den Wertstoffen getrennt und danach sicher in Untertage-Deponien gelagert.

Wussten Sie, dass LED als hoch effizient gelten?

LED oder Light Emitting Diode, auf Deutsch die lichtemittierende Diode, funktioniert mit Halbleitern. LED-Lampen sind noch effizienter als Energiesparlampen: Sie verfügen über eine Lichtausbeute von 150 lm/W und halten bis zu 50 000 Stunden. Zudem enthalten sie nur geringe Mengen an Schadstoffen, die für Mensch und Umwelt jedoch als unbedenklich gelten. Dennoch gehören auch sie am Ende ihrer Lebensdauer ins Recycling: Denn nebst den Halbleitern enthalten sie wertvolle Metalle, Kunststoffe und Glas, die bei korrekter Entsorgung wieder in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt werden können.

Das könnte Sie auch interessieren