Licht aus: So entsorgen Sie Leuchtmittel richtig
Leuchtmittel enthalten wertvolle Rohstoffe wie Aluminium oder Glas, manche aber auch hochgiftiges Quecksilber, das für Mensch und Umwelt schädlich ist. Deshalb gehören ausgediente Leuchten und Leuchtmittel immer ins Recycling. Aber wo finde ich die nächste Entsorgungsstelle? Und wer kümmert sich anschliessend um die Wiederaufbereitung der Wertstoffe? Wir klären auf.
Zuerst ein kurzer Blick ins Gesetz: In der Schweiz regelt nämlich die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) wie Leuchten, Leuchtmittel und Kabel in der Schweiz entsorgt werden müssen. Darin steht, dass Konsument:innen zur Rückgabe von Leuchten und Leuchtmittel verpflichtet sind (Rückgabepflicht). Verkaufsstellen sowie Händler:innen, die Leuchten oder Leuchtmittel verkaufen, müssen im Gegenzug ausgediente Lampen kostenlos zurücknehmen (Rücknahmepflicht) und sie fachgerecht entsorgen.
Verkaufs- oder Sammelstellen nehmen ausgediente Leuchten und Leuchtmittel zurück
Ausgediente Leuchten und Leuchtmittel können überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch gekauft werden können: vom Detailhandel über Fachgeschäfte bis hin zu Online-Shops. Auch öffentliche Sammelstellen nehmen alle Arten von Leuchten und Leuchtmittel zurück. Finden Sie heraus, wo die nächste Sammelstelle in Ihrer Umgebung liegt.
Das gehört in die Leuchtmittel-Sammlung
- Leuchtstoffröhren (Neonröhren)
- Energiesparlampen
- LED
- Alle Arten von Hoch- und Niederdrucklampen
- Leuchten (z. B. Stehleuchten)
Achtung: Leuchtmittel wie «Glühbirnen», LED-Lampen oder Leuchtstoffröhren «Neonröhren», gehören NICHT in die Glassammlung!
Das gehört NICHT in die Leuchtmittel-Sammlung
- Verpackungsmaterial der Leuchten und Leuchtmittel
- Glüh- und Halogenlampen (gehören in den Kehricht)
- Sicherungen (keramische Sicherungen etc.) gelten als Bauschutt und gehört nicht ins Leuchtmittel-Recycling
Klassische Glühlampen sowie Halogenlampen können im Kehricht entsorgt werden. Sie enthalten keine Schadstoffe. Wenn Sie aber unsicher sind, ob es sich um eine Glühlampe, eine Halogenlampe oder doch um eine Energiesparlampe handelt, lohnt sich der Gang zur Sammelstelle. Dort werden Sie kompetent beraten.
Kennen Sie den vorgezogenen Recyclingbetrag (vRB)?
Damit Konsument:innen ihre kaputten Leuchten und «Birnen» nach dem Gebrauch kostenlos zu den Verkaufsstellen oder zu einer Sammelstellen zurückbringen können, bezahlen sie bereits beim Kauf der Geräte einen so genannten vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB). Dieser ist bereits im Verkaufspreis von Leuchten und Leuchtmitteln enthalten und deckt die Kosten fürs spätere Recycling.
Das Schweizer eRecycling-System: eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) organsiert SENS eRecycling die Sammlung, den Transport und die fachgerechte Entsorgung der Leuchten und Leuchtmittel und fördert so die Schweizer Kreislaufwirtschaft. Die Stiftung ist privatwirtschaftlich organisiert und kümmert sich bereits seit über 30 Jahren um die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten in der Schweiz. Im Januar 2021 hat sie die Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS) übernommen und ist seither auch zuständig für alle Gegenstände rund ums Licht.