Keine lange Leitung: Woran erkennt man denn eigentlich ein Elektro- oder Elektronikgerät?
Dass sich das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten lohnt, wissen in der Schweiz die meisten Menschen. Aber was sind Elektro- und Elektronikgeräte denn überhaupt? Woran erkennt man sie?
Dumme Frage, denkst du jetzt vielleicht, die Antwort ist doch kinderleicht: Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die mit Strom betrieben werden. Geräte also, die ein Stromkabel und einen Stecker haben, den man in eine Steckdose stecken kann. Dein Staubsauger mit dem superpraktischen extralangen Kabel, die schicke Schreibtischlampe im Büro, der Backofen, aus dem du jedes Wochenende einen wunderbaren selbstgebackenen Sonntagszopf zauberst: Sonnenklar, das alles sind Elektro- oder Elektronikgeräte.
Aber wie sieht es mit batteriebetriebenen Geräten aus, gehören die auch dazu?
Auch wenn man die Batterien herausnimmt? Eine leere Fernbedienung etwa, ist das immer noch ein Elektrogerät? Kann ja kein Strom mehr hindurchfliessen… Und was ist mit dem hüpfenden Spielzeug-Hoppel-Hasen, in den deine dreijährige Tochter so unsterblich verliebt ist? Ist er etwa auch ein Elektrogerät, auch wenn er zu 95 % aus Plüsch besteht?
Hand aufs Herz: Weisst du die Antwort mit 100%iger Sicherheit? Höchste Zeit also, die offizielle Definition zur Hand zu nehmen, die in der Schweiz fürs eReycling massgeblich ist: Ein Elektrogerät ist ein Gerät, das elektrische Energie zu seinem Betrieb verwendet, sie erzeugt oder misst. Elektrogeräte sind direkt mit dem Stromnetz verbunden, mit Akkumulatoren oder Batterien ausgerüstet, oder sie erzeugen selbst Elektroenergie.
Ob Waschmaschine oder Wackeldackel: Entscheidend für ein Elektro- oder Elektronikgerät ist nicht das Material, aus dem es besteht, sondern die Frage, ob im Gerät elektronische Komponenten enthalten sind, die mit elektrischer Energie betrieben werden. Damit ist klar: Auch eine leere Fernbedienung gehört zu den Elektro- und Elektronikgeräten, denn die elektrischen Komponenten, die einen Betrieb mit Batterien erst möglich machen, sind in der Fernbedienung fest verbaut. Und ja: Auch das sprechende Plüsch-Hasi ist ein solches.
Anders sieht es etwa bei einer EC-Bankkarte aus. Auch wenn die für «electronic cash» stehende Abkürzung EC das Gegenteil vermuten lässt, sind EC-Karten keine Elektro- oder Elektronikgeräte. Sie enthalten mit Magnetstreifen und NFC-Chip zwar spezielle Speichermedien auf denen Daten gespeichert und übertragen werden können, aber keine elektronischen Komponenten. Die mit dem Stromnetz verbundene Zahlmaschine für die Bankkarte hingegen ist ein elektrisches Gerät.
Ebenfalls zu den Elektro- und Elektronikgeräten werden Photovoltaik-Module gezählt, obwohl sie weder mit dem Stromnetz verbunden noch mit Batterien ausgestattet sind. Das müssen sie auch nicht, denn sie erzeugen selbst Elektroenergie. Das gilt für die grosse Solaranlage auf dem Hausdach genauso, wie für den kleinen Solar-Taschenrechner. Aus dem gleichen Grund ist beispielswiese auch ein tragbares Stromaggregat ein elektrisches Gerät. Die dritte und letzte Kategorie von Elektro- und Elektronikgeräten umfasst alle Geräte, mit denen elektrische Energie gemessen werden kann. Also etwa ein tragbarer Multimeter oder ein Spannungsprüfer.
Du siehst: Das Spektrum an Elektro- und Elektronikgeräten ist sehr breit – und die Kriterien, die ein Gerät zu einem elektrischen Gerät machen, sind unterschiedlich. Eines haben aber alle Elektro- und Elektronikgeräte gemeinsam: Ein fachgerechtes Recycling zahlt sich aus und tut unserer Umwelt so richtig gut.