Damit du beim eRecycling nicht ins Off gerätst:
Muss ein Online-Händler kaputte Elektrogeräte zurücknehmen?
Das Entsorgen von alten Staubsaugern, Kaffeemaschinen, Rasierapparaten, Wanduhren oder Taschenlampen wird dir in der Schweiz denkbar einfach gemacht. Du kannst deinen Elektroschrott in eine der über 600 SENS-Sammelstellen bringen oder ihn in einem Fachgeschäft abgeben, dass typenähnliche Geräte verkauft – und zwar völlig unabhängig davon, ob du die entsprechenden Geräte auch tatsächlich dort gekauft hast.
Aber wie sieht das mit Elektro- und Elektronikgeräten aus, die du im Internet gekauft hast? Sind Online-Händler ebenfalls verpflichtet, kaputte Geräte zurückzunehmen?
Die Frage ist durchaus berechtigt. Denn nicht bei allen Produkten, die du in der Schweiz bei Online-Händlern kaufen kannst, ist im Preis die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) inbegriffen. Das ist ein Problem, weil das gesamte SENS-Rücknahmesystem komplett durch die vRG finanziert wird. Nur dank der vRG ist sichergestellt, dass du beim Entsorgen deines Elektroschrotts nicht noch zusätzlich etwas bezahlen musst.
Die Sammelstellen und Verkaufsgeschäfte müssen die Geräte zwar zurücknehmen - das Gesetz will es so - sie dürfen dir aber für das Recyceln etwas verrechnen, wenn auf das Elektrogeräte keine vRG erhoben wurde.
Fürs Rücknahmesystem insgesamt wird es allerdings problematisch, wenn zu viele Geräte ohne vRG zurückgenommen werden müssen. Denn das SENS-Rücknahmesystem lebt vom freiwilligen Mitmachen möglichst vieler Hersteller, Importeuren und Händlern und zielt darauf, dass alle Marktteilnehmer gleichberechtigt wirtschaften können. Das kann nur funktionieren, wenn es nicht zu viele Trittbrettfahrer gibt.
Zum Glück ist in der Schweiz die Solidarität unter den Online-Händlern gross. Alle grossen und sehr viele kleine Online-Händler haben sich freiwillig dem SENS-Netzwerk angeschlossen. Wir empfehlen dir, Produkte online nur bei Händlern zu bestellen, die das SENS-Rücknahmesystem unterstützen.
Bleibt nur noch eine Sache zu klären: Müssen denn nun auch Online-Händler aussortierte Elektroartikel entgegennehmen? Ja, das müssen sie! Die Rücknahmepflicht gilt auch dann, wenn du das zu entsorgende Gerät gar nicht im entsprechenden Online-Shop gekauft hast. Wenn der Online-Händler im Preis seiner Produkte keine vRG verrechnet, muss er sich individuell um die anschliessende Entsorgung kümmern und profitiert nicht von den zahlreichen Leistungen des SENS-Rücknahmesystems.
Bist du interessiert, welche Händler beim SENS-Rücknahmesystem angeschlossen sind?
Hier findest du eine Übersicht.