PV-Module korrekt sammeln:
Das muss als Sammelstellenbetreiber:in beachtet werden

Damit eine sichere und reibungslose Rücknahme von Photovoltaik-Modulen gelingt, müssen einige Punkte bei der Sammlung und Vorbereitung für den Transport beachtet werden.

In einem ersten Schritt geht es darum, potenziell schadstoffhaltige von schadstofffreien Photovoltaik-Modulen zu trennen. Diese müssen stets voneinander getrennt palettiert werden. Schadstoffhaltige PV-Module können nur anhand der Beschriftung oder der Anlagenbeschreibung erkannt werden. Ohne diese Bezeichnung ist es auch einer Fachperson nicht möglich mit Sicherheit schadstoffhaltige PV-Module zu erkennen. Falls schadstoffhaltige Module im Warenstrom festgestellt werden oder Unsicherheit herrscht, dann sollten diese PV-Module separiert und SENS eRecycling umgehend informieren werden.

Eine Faustregel hilft

Bei der Beurteilung, ob ein Photovoltaik-Modul schadstoffhaltig ist oder nicht, hilft eine einfache Regel:

  • Kristalline Silizium-PV-Module sind grundsätzlich immer schadstofffrei.
  • Dünnschicht-PV-Module können schadstoffhaltig sein, das hängt aber stark von der
    eingesetzten Technologie ab. Schadstoffhaltige Technologien: CdTe, CIS, CIGS.

Bei CIS- und CIGS-Dünnschicht-Modulen besteht das Halbleitermaterial aus Kupfer-Indium-Disulfid resp. Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid. Bei den CdTe-Dünnschicht-Modulen besteht eine Verbindung von Cadmium mit Tellurid. Deshalb sind sie schadstoffhaltig und müssen gesondert weiterverarbeitet werden.

Richtig palettieren

Die PV-Module müssen nun für den Transport richtig vorbereitet werden. Hier gilt es zu beachten, dass diese flach auf einem Gebinde, das für das entsprechende Gewicht ausgelegt ist, palettiert werden. Geeignete Gebinde sind beispielsweise SBB-Paletten ohne Rahmen, vergleichbare Einwegpaletten oder aber Liefergebinde, mit welchen neue PV-Module angeliefert wurden.

Zu beachten gilt

  • Die Höhe darf maximal 1,2 Meter betragen.
  • Das Gebinde muss mit zwei Bändern gebunden sein.
  • Das Totalgewicht der beladenen Palette darf 1000 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Ab 500 Kilogramm sind von den Absender:innen bzw. Empfänger:innen Ladehilfen (zum Beispiel ein Stapler) bereit zu stellen.
  • Der Auf- und Ablad ist Sache der Absender:innen bzw. Empfänger:innen. Entsprechendes Personal muss daher anwesend sein.

Nicht korrekt palettierte PV-Module führen zu Mehraufwand beim Transport. Für schlechte Anlieferqualitäten ist der Recyclingbetrieb dazu berechtig, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

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