Lampen, Leuchten, LED – Was ist der Unterschied?
Leuchten: Im Volksmund als Lampe bezeichnet. Also das, was mit einem Kabel direkt an den Strom angeschlossen oder durch einen Akku betrieben wird. Dazu gehören Hänge- oder Stehlampen, Nachtlichter oder auch Terrassenlampen. Sie enthalten entweder fix eingebaute oder auswechselbare Leuchtmittel.
Leuchtmittel: Neonröhren, Energiesparlampen, (Glüh-)«Birnen». Alles Produkte, die in eine Leuchte geschraubt werden können und dann leuchten. Leuchtmittel können selbst nicht an ein Stromnetz angeschlossen werden. Dies geschieht nur indirekt über die Fassung der Leuchte.
Glühbirne: Das Licht von Glühlampen wird von einem stark erhitzten und dadurch glühenden Draht aus Wolfram erzeugt. Die typische Birnenform der klassischen Edison-Glühlampe hat dazu geführt, dass Glühlampen im alltäglichen Sprachgebrauch als Glühbirnen bezeichnet werden. Sie wird nicht mehr hergestellt und ist seit 2009 in der Schweiz verboten. Grund: sie verbraucht zu viel Strom.
Halogenlampe: Auch sie ist eine Glühlampe. Sie enthält Halogene oder ein anderes Edelgas, um die Lebensdauer des Wolframdrahts bei gleichzeitiger Energieeinsparung zu verlängern. Halogenlampen sind seit September 2023 in der Schweiz verboten. Grund: sie verbraucht zu viel Strom.
Leuchtstoffröhre: Fachbegriff für LF-Lampe, Fluoreszenzlampe, «Neonröhre» oder Energiesparlampe. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Formen: als Röhren, ring- oder stabförmig, mit Steck- oder Schraubfassung. Sie ist seit August 2023 verboten. Grund: sie enthält Quecksilber.
Neonröhre: Sie ist wohl die bekannteste Leuchtstoffröhre. Sie wurde 1909 vom Franzosen Georges Claude erfunden und war befüllt mit dem Edelgas Neon, das für ein orangefarbenes Licht sorgte. Früher häufig für Leuchtreklamen eingesetzt, erfüllen diese Aufgabe heute meistens LED’s.
Energiesparlampe: Sie verdankt ihren Namen vor allem der Tatsache, dass ihre Lichtausbeute mit 60 lm/W im Vergleich zu den früher gebräuchlichen Glühlampen fünfmal höher war. Energiesparlampen enthalten jedoch wie alle Leuchtstoffröhren Quecksilber und sind daher seit August 2023 verboten.
LED: Die Light Emitting Diode, auf Deutsch die lichtemittierende Diode, funktioniert mit Halbleitern. LED-Lampen sind noch effizienter als die Energiesparlampen: Sie verfügen über eine Lichtausbeute von 150 lm/W und halten bis zu 50 000 Stunden. Sie gelten daher als Lichttechnik der Zukunft.